Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das „sichtkompass“ der Martin Veser Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des browserbasierten sichtkompass-Tools (nachfolgend „Tool“) zwischen der Martin Veser Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Veser, Registergericht Amtsgericht Stuttgart, HRB 760884, USt-IdNr. DE310885689 (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
- Der Anbieter stellt dem Kunden das Tool als Software-as-a-Service zur Nutzung über das Internet bereit. Das Tool unterstützt den Kunden bei der KI-gestützten Erstellung, Planung und Veröffentlichung von Social-Media-Beiträgen und Blogartikeln (Texte, Bilder, Slider/Karussells und Videos) für die vom Kunden angebundenen Kanäle.
- Der Kunde erhält eine eigene, auf sein Unternehmen eingerichtete Instanz des Tools (Aufruf über eine persönliche Web-Adresse, Zugang mit E-Mail-Adresse und Passwort). Der Quellcode wird nicht überlassen; Übergabepunkt der Leistung ist der Internet-Anschluss des Rechenzentrums des Anbieters.
- Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde im Tool ein Paket auswählt, diese AGB bestätigt und die Bestellung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ absendet (Angebot des Kunden) und der Anbieter die Bestellung annimmt; die Annahme erfolgt spätestens mit der Freischaltung des Pakets. Das gebuchte Paket, die Kanäle und die Preise ergeben sich aus der Bestellung (Bestellbestätigung).
§ 3 Bereitstellung, Verfügbarkeit, Support
- Der Anbieter stellt das Tool mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel bereit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten) sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (insbesondere Störungen der angebundenen Dritt-Plattformen wie Meta/Facebook, Instagram und LinkedIn sowie der genutzten KI-Dienste).
- Der Anbieter entwickelt das Tool laufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ergänzen, Fehler zu beheben, die Benutzeroberfläche zu ändern sowie die zur Inhaltserzeugung eingesetzten KI-Modelle jederzeit durch gleichwertige oder leistungsfähigere Modelle zu ersetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Ein Anspruch des Kunden auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten KI-Modells oder einer bestimmten Modellversion besteht nicht.
- Support erfolgt per E-Mail an Werktagen (Mo.–Fr., ohne gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg); der Anbieter reagiert in der Regel innerhalb eines Werktags. Ein Anspruch auf eine sofortige Problemlösung oder auf eine Lösung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
- Der Anbieter sichert die Daten der Kundeninstanz regelmäßig im Rahmen seiner Server-Backups. Diese Sicherungen dienen ausschließlich der Wiederherstellung des Gesamtsystems im Störungsfall und begründen keinen Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner Datenstände, Beiträge oder Dateien.
§ 4 Einmalige Einrichtungsleistungen
- Bei der ersten Buchung erbringt der Anbieter einmalige Einrichtungsleistungen: Einrichtung und Branding der Kundeninstanz (Logo, Farben, Schriften, Tonalität), Aufbau der Wissensbasis aus den Inhalten der Website des Kunden, Anbindung der Social-Media-Kanäle einschließlich der erforderlichen API-Zugänge in Zusammenarbeit mit dem Kunden sowie Erstellung individueller Slider-Vorlagen (Tipps-Slideshows, Karussell-Beiträge) und Video-Vorlagen im Marken-Design des Kunden.
- Hierfür fällt die in der Bestellung ausgewiesene Einrichtungspauschale an; sie wird mit Vertragsbeginn in Rechnung gestellt.
- Die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und die daraus aufgebaute Wissensbasis bleiben Eigentum des Kunden; sämtliche Rechte daran verbleiben bei ihm. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Leistungserbringung für den Kunden. Die Ergebnisse der Einrichtung (Vorlagen, Branding, Wissensbasis) sind Bestandteil der Kundeninstanz; der Kunde kann sie nach § 8 Abs. 5 herausverlangen.
§ 5 Pakete und Leistungsumfang
- Der monatliche Leistungsumfang (Anzahl der Kanäle, enthaltene Beiträge je Kalendermonat, ggf. Leads-Modul) richtet sich nach dem gebuchten Paket gemäß Bestellung. Als Beitrag zählen ein Social-Media-Beitrag, ein Blogartikel sowie jede einzelne Karte einer Kampagne; das Nachbearbeiten eines bereits erstellten Beitrags zählt nicht erneut.
- In jedem Paket enthalten sind: KI-Texterstellung mit allen freigegebenen Textmodellen ohne zusätzliche Kosten, KI-Bilderstellung mit den Standard-Bildmodellen ohne zusätzliche Kosten (Ausnahmen siehe § 6), der Redaktionsplan mit automatischer, terminierter Veröffentlichung sowie 350 MB Medien-Speicherplatz für hochgeladene und generierte Medien.
- Nicht genutzte Beiträge verfallen mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats; eine Übertragung in Folgemonate erfolgt nicht.
- Ein Wechsel in ein größeres Paket ist jederzeit möglich; ein Wechsel in ein kleineres Paket ist erst zum Ende der laufenden Vertragsperiode (§ 8) möglich. Mit der Umstellung auf ein anderes Paket beginnt die Vertragslaufzeit nach § 8 neu.
§ 6 Zusätzliche Leistungen, Credits
- Leistungen über den Paketumfang hinaus werden über ein Guthabensystem („Credits“) abgerechnet. Es gilt: 1 Credit = 0,50 € netto (Staffelpreis 0,35 € netto je Credit ab einer Bestellmenge von 1.001 Credits; die Staffel gilt für die gesamte Bestellmenge).
- Nach festem Tarif werden insbesondere abgerechnet: jeder Beitrag über dem monatlichen Paketkontingent (1 Credit); die Bilderstellung mit dem jeweils im Tool ausgewiesenen Premium-Bildmodell (1 Credit je Bild); Leads-Datenabrufe nach tatsächlichen Abrufkosten, umgerechnet in Credits.
- Credits werden über das Tool bestellt und nach Gutschrift durch den Anbieter verfügbar gemacht. Erworbene Credits verfallen nicht während der Vertragslaufzeit; eine Auszahlung oder Rückerstattung nicht verbrauchter Credits erfolgt nicht – auch nicht bei Kündigung, bei Ablauf oder bei sonstiger Beendigung des Vertrags.
- Zusätzlicher Medien-Speicherplatz kann in Stufen von 500 MB für je 5,00 € netto pro Monat hinzugebucht werden. Bei Überschreitung des gebuchten Speicherplatzes sind Uploads und Medien-Generierungen bis zur Freigabe von Speicherplatz oder Zubuchung gesperrt; Textfunktionen bleiben nutzbar.
- Der aktuelle Verbrauchsstand (Beiträge, Credits, Speicher) ist für den Kunden jederzeit im Tool einsehbar.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Es gilt die in der Bestellung ausgewiesene monatliche Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig und wird per Rechnung abgerechnet; dies gilt unabhängig von der nach § 8 gewählten Vertragslaufzeit. Einrichtungspauschale (§ 4) und Credit-Bestellungen (§ 6) werden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Der Anbieter kann die monatliche Vergütung mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragsperiode (§ 8) anpassen; die Ankündigung erfolgt mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Widerspricht der Kunde, gilt dies als Kündigung zum Ende der laufenden Vertragsperiode.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des gebuchten Pakets durch den Anbieter (Vertragsbeginn). Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Bestellung und beträgt wahlweise 6 Monate oder 1 Monat; bei einer Laufzeit von 1 Monat erhöht sich die monatliche Vergütung um den in der Bestellung ausgewiesenen Aufschlag. Abgerechnet wird in beiden Fällen monatlich (§ 7 Abs. 2).
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils denselben Zeitraum, wenn er nicht zuvor gekündigt wird.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt werden. Geht die Kündigung später ein, wirkt sie zum Ende der darauffolgenden Vertragsperiode. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt); sie kann auch direkt im Tool (Bereich „Paket“, Funktion „Kündigung“) erklärt werden, das den maßgeblichen Termin ausweist. Eine erklärte Kündigung kann bis zum Vertragsende zurückgenommen werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder trotz Abmahnung gegen § 10 Abs. 4 verstößt.
- Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch einmalig die in der Instanz gespeicherten eigenen Inhalte (Beiträge, Medien, Wissensbasis) in einem gängigen Format zur Verfügung; der Wunsch ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in Textform mitzuteilen. Weitere oder wiederholte Bereitstellungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung gegen Aufwandsvergütung. 30 Tage nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, die Kundeninstanz einschließlich aller Daten zu löschen.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt die für die Kanal-Anbindung erforderlichen Konten und Zugänge bereit (insbesondere Facebook-Seite, Instagram-Konto, LinkedIn-Profil/-Seite) und wirkt bei der Einrichtung und bei später erforderlichen Erneuerungen von Zugriffsberechtigungen (Tokens) mit.
- Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der angebundenen Dritt-Plattformen verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Funktionsänderungen, API-Einschränkungen, Kontingentkürzungen, Preisänderungen oder Sperren durch Drittanbieter (insbesondere Meta/Facebook, Instagram und LinkedIn sowie die genutzten KI- und Datendienste). Entfällt eine Anbindung oder Funktion aus diesem Grund dauerhaft oder vorübergehend, stellt dies keinen Mangel der Leistung des Anbieters dar; der Anbieter informiert den Kunden hierüber und unterstützt zumutbare Abhilfe.
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich über eine mögliche unbefugte Nutzung. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden; ein Zugang darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden, sondern ist jeweils einer natürlichen Person zuzuordnen. Weitere Zugänge für Mitarbeiter des Kunden richtet der Anbieter auf Wunsch ein.
- Der Kunde teilt dem Anbieter wesentliche Änderungen seiner Unternehmensdaten und Angebote mit, soweit diese für die Wissensbasis (§ 4) relevant sind.
§ 10 KI-generierte Inhalte, Verantwortung für Veröffentlichungen
- Die vom Tool erstellten Inhalte werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz erzeugt. KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Konfiguration sachliche Fehler enthalten. Der Kunde prüft jeden Inhalt vor der Veröffentlichung und gibt ihn eigenverantwortlich frei; dies gilt auch für zeitversetzt über den Redaktionsplan veröffentlichte Beiträge, deren Freigabe mit der Terminierung erfolgt.
- Für die veröffentlichten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich (insbesondere presse-, wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlich sowie hinsichtlich etwaiger Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte oder Werbung).
- Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder den werblichen Erfolg generierter Inhalte.
- Der Kunde wird das Tool nicht nutzen, um rechtswidrige, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte zu erstellen oder zu verbreiten.
- Vom Kunden hochgeladene Medien (z. B. Fotos) müssen frei von Rechten Dritter sein oder mit den erforderlichen Nutzungsrechten versehen sein.
- KI-generierte Bilder und Videos können Ähnlichkeiten mit geschützten Werken, Marken, Kennzeichen oder Personen aufweisen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und keine Gewähr dafür, dass an ihnen ein eigener urheberrechtlicher Schutz des Kunden entsteht. Die Prüfung vor einer Veröffentlichung obliegt dem Kunden (Abs. 1).
§ 11 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, das Tool für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
- An den für den Kunden generierten Inhalten (Texte, Bilder, Slider, Videos) erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für eigene Marketing- und Kommunikationszwecke; dieses Recht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
- Alle Rechte am Tool selbst, an seinen Vorlagen-Systemen und an der zugrunde liegenden Software verbleiben beim Anbieter.
- Dem Kunden ist es untersagt, das Tool oder Teile davon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), den Quellcode zu ermitteln, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder das Tool Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu vermieten oder als eigene Leistung anzubieten. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG, bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
- Die Kundeninstanz wird auf Servern in Deutschland betrieben.
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt sie dem Kunden elektronisch zur Verfügung: Sie wird mit der Bestellbestätigung übermittelt und kann jederzeit beim Anbieter in Textform angefordert werden.
- Für die KI-Erstellung stehen wahlweise vom Anbieter selbst betriebene Modelle (Verarbeitung auf eigener Hardware des Anbieters) sowie Modelle externer Anbieter zur Verfügung. Bei Nutzung externer Modelle werden die zur Generierung übermittelten Inhalte an den jeweiligen Drittanbieter – gegebenenfalls außerhalb der EU – übertragen. Der Kunde entscheidet durch die Modellwahl im Tool, welche Variante genutzt wird.
- Beim Leads-Modul werden ausschließlich öffentlich verfügbare Unternehmens- und Kontaktdaten recherchiert. Für die datenschutzkonforme Verwendung der Leads – insbesondere für die Zulässigkeit einer werblichen Ansprache nach § 7 UWG und Art. 6 DSGVO – ist der Kunde verantwortlich. Die Bereitstellung der Daten durch das Tool stellt keine Rechtsberatung zur Zulässigkeit einer Kontaktaufnahme dar und ersetzt die eigene Prüfung des Kunden nicht.
§ 13 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Vertragsende fort.
§ 14 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütungen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre, soweit der Datenbestand dem Kunden zur eigenen Sicherung zugänglich war.
§ 15 Zulässige Nutzung, Sperrung
- Der Kunde nutzt das Tool ausschließlich bestimmungsgemäß im Rahmen dieses Vertrags. Untersagt sind insbesondere: automatisierte Angriffe jeder Art, das massenhafte automatisierte Auslesen von Inhalten (Scraping), Penetrations-, Last- oder Belastungstests ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform, das Einbringen von Schadsoftware, der Einsatz von Bots oder Skripten zur Umgehung von Kontingenten, Limits oder Sicherheitsmechanismen, die Manipulation von Verbrauchs-, Abrechnungs- oder Protokolldaten sowie jede Nutzung, die die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Integrität des Systems oder die Instanzen anderer Kunden beeinträchtigt.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen Abs. 1 oder gegen § 10 Abs. 4 besteht, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist oder wenn die Sperrung zur Abwehr einer Gefahr für den Betrieb, die Sicherheit oder die Daten anderer Kunden erforderlich ist.
- Der Anbieter informiert den Kunden über die Sperrung und hebt sie unverzüglich auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bleibt dessen Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 8 Abs. 4) bleibt daneben bestehen.
§ 16 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von seinen Leistungspflichten; die Verfügbarkeit nach § 3 Abs. 1 bleibt hiervon unberührt.
- Als höhere Gewalt gelten insbesondere Strom- und Netzausfälle, Ausfälle von Rechenzentren, Cloud- oder KI-Diensten, Angriffe Dritter auf die IT-Infrastruktur (etwa Hacking- oder DDoS-Angriffe), Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terror, Aufruhr, Streik und Aussperrung sowie hoheitliche Maßnahmen – jeweils, soweit sie vom Anbieter nicht zu vertreten und nicht mit zumutbarem Aufwand abwendbar sind.
- Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer und holt versäumte Leistungen nach Möglichkeit nach. Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 03.08.2026